Kostenübernahme durch die Krankenkasse
Private Krankenkassenübernehmen die Kosten für chiropraktische Behandlungen, wenn die Behandlung durch einen Heilpraktiker Bestandteil des Vertrages ist. Fragen Sie im Zweifelsfalldirekt bei Ihrer Versicherung nach. Die Abrechnung erfolgt nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH §85).
Einige Gesetzliche Krankenkassen übernehmen teilweise die Kosten für chiropraktische Behandlungen.
So bietet die IKK Südwest seit 2019 eine Kostenübernahme für chiropraktische Behandlungen für insgesamt bis zu fünf Sitzungen, maximal bis zu einem Betrag in Höhe von 30 Euro je Sitzung je Versicherten und Kalenderjahr. Andere gesetzliche Krankenkassen sind ebenfalls zunehmend bereit, Kosten teilweise zu übernehmen.
Gesetzlich versicherten Kindern, Schülern und Vollzeit-Studenten ohne geregeltes Einkommen und ohne private Zusatzversicherung gewähren wir einen Rabatt.
Die Deutsche Chiropraktoren Gesellschaft (DCG, www.chiropraktik.de) ist stets bestrebt, die Anerkennung der Chiropraktik als medizinischen Beruf auch in Deutschland durchzusetzen.